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Relevante Dokumente und Unterlagen

Hier finden Sie neben dem Regionalen Entwicklungskonzept der LEADER-Region Aue-Wulbeck alle relevanten Dokumente für den LEADER-Prozess. Je nachdem was für ein Projekt Sie beantragen wollen, werden Sie individuelle Anlagen benötigen. Hinweise hierzu entnehmen Sie dem LEADER-Antrag.

Allgemeiner Infobrief

Im Infobrief finden Sie relevante Informationen, die entsprechend des REK zusammengefasst wurden. Ein Beispiel erläutert wie ein Projekt beantragt und umgesetzt werden kann.

Regionales Entwicklungskonzept (REK)

 Das REK ist ein lebendiges Dokument, welches stetig fortgeschrieben wird. Sie finden hier die jeweils aktuellste Version zur Ansicht und Download. Stand 04.06.2024. Die früheren Versionen finden Sie weiter unten.

Projektsteckbrief (PSB)

Im Projektsteckbrief sammeln Sie alle relevanten Informationen, um ein Projekt der LAG zur Abstimmung vorzulegen. Er ist ebenfalls als Anlage bzw. Grundlage für den LEADER-Förderantrag, den Sie an das ArL stellen nötig. 

Protokolle der LAG-Sitzungen

Antragsformularschrank

Die Richtlinie LEADER über die Gewährung von Zuwendungen (LEADER-Förderrichtlinie) durch das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz führt die in Niedersachsen geltenden Richtlinien kompakt zusammen. Das Dokument steht neben dem offiziellem LEADER-Förderantrag hier zur Verfügung: 

https://klara.niedersachsen.de/startseite/forderangebot_klara/leader/leader-219806.html

Dieser Antrag, inkl. allen nötigen Anlagen ist ausgefüllt und unterschrieben sowohl im original als auch digital beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser einzureichen. Das eingesetzte Regionalmanagement, das Büro mensch und region, unterstützt Sie dabei gerne. 

Der aktuelle LEADER-Förderantrag steht neben der LEADER-Förderrichtlinie hier zur Verfügung:

https://klara.niedersachsen.de/startseite/forderangebot_klara/leader/leader-219806.html

In dem LEADER-Antrag ist eine Registriernummer einzutragen. Die Kommunen verfügen i. d. R. über diese. Sollte allerdings noch nie ein Förderantrag für Maßnahmen des Eurpäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und/oder des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), zu der auch Maßnahmen aus LEADER gehören, gestellt worden sein, muss eine Registriernummer beantragt werden. Der ELER-Registriernummernantrag wird bei dem zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser eingereicht, welche diesen prüft und an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen weiterleitet. Durch letztere wird eine entsprechende ELER-Registriernummer ausgestellt. Weitere Informationen und Ausfüllhinweise finden sie auf der offiziellen Website der LWK-Niedersachsen.

Nach Projekt- bzw. Maßnahmenabschluss können Sie bei dem Zuständigen ArL Leine-Weser den Antrag auf Auszahlung stellen. Dazu müssen Sie die entsprechenden Verwendungsnachweise eintragen und entsprechende Rechnung beifügen. Die Vordrucke erhalten Sie in der Regel mit dem Bewilligungsbescheid durch das ArL, doch wird hier zusätzlich die PDF-Version angeboten. Weitere Informationen und die Anlage als Excel-Tabelle finden Sie auf der Seite des ML Niedersachsen.