
LEADER-Förderantrag
Schritt für Schritt zu einem erfolgreichen LEADER-Förderantrag
Der Prozess wird überschaubar und nachvollziehbar, sobald der Gesamtaufwand in einzelne Schritte aufgeteilt wird, die nacheinander gesetzt werden.
Step by step
Und so geht's...
Schritt 1: Beratung durch das Regionalmanagement (ReM)
Nehmen Sie Kontakt zum Regionalmanagement auf. Gemeinsam wird Ihre Projektidee besprochen und die Fördermöglichkeiten geprüft. Das ReM kann mit Ihnen außerdem alle benötigten Unterlagen und Dokumente zur Antragstellung durchgehen.
Schritt 2: Konkretisierung Ihrer Projektidee
Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem ReM konkretisieren Sie ihr Projekt, bei Bedarf auch immer gerne in Rücksprache mit dem ReM. Dieses wird u. a. prüfen, ob ihre Idee dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) zuarbeitet. So wird aus der ersten Projektidee ein konkretes Projektvorhaben, welches Sie mithilfe des Projektsteckbriefes (PSB) festhalten. Der PSB wird im weiteren Prozess die Grundlage für die Prüfung der Qualitätskriterien durch das ReM, zur Beschlussvorlage für die LAG und zur Referenz für die Bewilligungsstelle des ArLs Leine-Weser.
Denken Sie daran, dass in einigen Fällen bestimmte Genehmigungen oder Erklärungen eingeholt werden müssen wie bspw. Unbedenklichkeitserklärungen in Naturschutzgebieten, Denkmalschutz, Nutzungsvereinbarungen etc. Klären Sie bereits in diesem Schritt, ob entsprechende Punkte beachtet werden müssen. Eine Zustimmung entsprechender Stellen muss dem LEADER-Antrag beigefügt werden.
Zur Konkretisierung Ihres Projektsteckbriefes gehört die Kalkulation der möglichen Kosten des Projektes. Bestenfalls liegen unverbindliche Kostenschätzungen vor. Es darf noch keine offizielle Ausschreibung stattfinden solange kein offizieller Zuwendungsbescheid durch das ArL Leine-Weser vorliegt. Stimmen Sie sich bzgl. der Kosten unbedingt mit dem ReM ab.
Sobald dem ReM der vollständige Projektsteckbrief vorliegt wird dieser geprüft, das Projekt bewertet und die Vorstellung in der LAG vorbereitet.
Schritt 3: ELER-Registriernummer
LEADER ist eine Fördermaßnahme der EU, die über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) läuft. Dies bedeutet, dass eine ELER-Registriernummer für den LEADER-Antrag notwendig ist. Kommunale Träger*innen und Projekträger*innen, die in der Vergangenheit bereits Förderanträge im Zusammenhang mit ELER gestellt haben, besitzen diese in den meisten Fällen schon. Wenn diese vorliegt, können Sie diesen Schritt überspringen. In allen anderen Fällen muss diese Nummer über das ArL Leine-Weser bei der LWK-Niedersachsen beantragt werden. Infos zu dem Registriernummernantrag (RNA) finden Sie hier oder auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Das ReM unterstützt Sie gerne!
Schritt 4: Projektvorstellung vor der LAG
Sie haben nun Ihr konkretes Projekt mit einer Kostenschätzung beschrieben, projektspezifische Genehmigungen, eine ELER-Registriernummer (beantragt oder zumindest den Antrag vorbereitet) und die Motivation, endlich zur Tat zu schreiten? Sehr gut! Bei der nächsten geplanten LAG-Sitzung können Sie ihr Vorhaben selbst vorstellen. Dies kann das ReM auch für Sie übernehmen, doch ist es für Rückfragen etc. sinnvoll, dass Sie vor Ort sind. Die LAG wird anschließend (bestenfalls mit Ihnen) über Ihr Projekt beraten und einen Beschluss fällen. Der Entschlussfindungsprozess basiert auf dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK). Wenn Sie ein Projekt im Sinne des REKs umsetzen möchten, haben Sie bereits gute Aussichten auf einen positiven LAG-Beschluss.
Schritt 5: Der finale LEADER-Förderantrag
Mit dem positiven Beschluss der LAG kann der LEADER-Förderantrag gestellt werden. Infos zu den notwendigen Unterlagen finden Sie hier oder auf der Seite des Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das ReM unterstützt Sie bei dem Ausfüllen und der Überprüfung des Antrags. Der LEADER-Antrag muss im original per Post an das zuständige ArL Leine-Weser gesendet werden. Wenn alle notwendigen Unterlagen, Anhänge und Angaben ordnungsgemäß übermittelt wurden, dauert die Bearbeitung durch das ArL etwa acht Wochen. Sobald Ihnen der offizielle Zuwendungsbescheid, also die Bewilligung, zugesendet wurde, können Sie mit der Umsetzung beginnen, z. B. damit, die notwendigen Ausschreibungen in die Wege zu leiten
Schritt 6: Auschreibung und Umsetzung
Auf Ihrem Zuwendungsbescheid finden Sie alle nötigen Informationen bezüglich der Ausschreibung und Umsetzung Ihres Projektes. Da sich die vergaberechtlichen Bestimmungen sowohl nach Art des Projektes oder Projektträger*in sowie nach Projektvolumen unterscheiden können, kann hier keine einheitlichen Antwort gegeben werden. Beachten Sie in jedem Fall Ihr kommunales bzw. in Niedersachsen geltendes Vergaberecht und die Zusatzinformationen auf Ihrem Zuwendungsbescheid für die Ausschreibung und Vergabe Ihres Vorhabens. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das ReM.
Für die Umsetzung gehen Sie als Projektträger*in finanziell in Vorleistung. Nach dokumentierten Abschluss der jeweiligen Maßnahmen können Sie die Auszahlung der entsprechenden Fördermittel, auf Nachweis der getätigten Kostenbelege, beantragen.
Schritt 7: Auszahlung der Fördermittel
Nach erfolgreicher Maßnahmenumsetzung können Sie einen Auszahlungsantrag bei dem zuständigen ArL Leine-Weser stellen. Dazu übermitteln Sie dem ArL Leine-Weser die vollständigen Unterlagen und Dokumentation zur Umsetzung der Maßnahme. Der Auszahlungsantrag wird Ihnen zusammen mit dem Bewilligungsbescheid durch das ArL zugeschickt. Weitere Infos finden Sie hier oder auf der Seite des Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wie auch in allen anderen Schritten können Sie stets auf die Unterstützung des ReM zählen.
Schritt 8: Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen LEADER-Projekt!
Klopfen Sie sich und allen Beteiligten auf die Schulter, das tut gut! Sie haben mit Ihrem Engagement eine große Leistung für Ihre Region vollbracht. Dank Ihnen und allen anderen Personen, die sich im LEADER-Prozess der Aue-Wulbeck-Region eingebracht haben und noch einbringen werden, rückt die Vision von LEADER in Ihrer Region einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltige Zukunft!